Mittwoch , 17 April 2024
Helm für E-Bikes - Bestagerinfos.de

Senioren auf E-Bikes benötigen speziellen Kopfschutz – auf Norm NTA 8776 achten

Elektrisch angetriebene Fahrräder (E-Bikes) sind so beliebt wie noch nie. Sie erleichtern das Fahren vor allem in hügeligen Regionen massiv und können dabei Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h erreichen. Damit sind E-Bike-Fahrer im Durchschnitt wesentlich schneller unterwegs als nicht-motorisierte Radfahrer. Dies erhöht jedoch auch das Risiko, sich bei einem Sturz schwer zu verletzten, was Senioren und Bestager besonders betrifft.

In den Niederlanden, die in Europa eine Vorreiterrolle im Fahrradverkehr einnehmen, wurde dazu eine Norm verabschiedet: die NTA 8776, kurz für „Nederlands Technische Afspraak“, also „Niederländische Technische Vereinbarung“. Die NTA 8776 gilt als Helm-Norm für Motorunterstütze Fahrräder mit bis zu 45 km/h Geschwindigkeit. Damit ist sie für E-Bike-Fahrer in Deutschland optimal geeignet. Die deutsche Norm für Fahrradhelme prüft nur eine Aufschlaggeschwindigkeit bis 19,5 km/h, die von herkömmlichen E-Bikes schnell überschritten wird.

Fahrradhelme nach der Norm NTA 8776 schützen speziell die Schläfen und Nacken stärker als normale Fahrradhelme. Wir können nur empfehlen, diese bei Nutzung eines E-Bikes zu tragen. In Deutschland gibt es für E-Bikes mit einer Maximalgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h keine Helmpflicht. Erst für die versicherungspflichtigen Pedelecs mit Fahrrad-Nummernschild und einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h ist der Helm hierzulande verpflichtend.

Foto von Martin Magnemyr von Pexels.

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