Schwarzarbeit in der Senioren-Betreuung in häuslicher Gemeinschaft findet in Deutschland regelmäßig statt. Ausländische Betreuungskräfte arbeiten in deutschen Haushalten und verstoßen dabei gegen das Steuer- und Sozialversicherungsrecht, umgehen Mitteilungspflichten oder sind ganz ohne Gewerbeanmeldung tätig. Schätzungen gehen von aktuell rund 600.000 Fällen Schwarzarbeit in der häuslichen Seniorenbetreuung aus.
Damit arbeiten rund 90 Prozent der häuslichen Betreuungspersonen in Deutschland schwarz. Das liegt laut Stefan Lux, Inhaber von mehreren Seniorenbetreuungsunternehmen in Nordrhein-Westfalen und stellvertretender Vorsitzender des Branchenverbandes „VHBP – Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V.“ auch daran, dass keine belastbaren rechtlichen Regeln in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft existieren, sodass sich viele Seniorinnen und Senioren und deren Betreuungspersonen in einer Grauzone befinden. Der Schritt in die Schwarzarbeit ist dann nur noch sehr kurz.
Stefan Lux erklärt dazu: „Die Live-In-Betreuung, bei der die Betreuungskraft gemeinsam mit dem zu betreuenden Pflegebedürftigen unter einem Dach lebt und zeitlich nach Absprache zur Verfügung steht, ist im aktuellen Zustand nicht mit dem deutschen und europäischen vereinbar! Und die derzeitige Bundesregierung verheißt wenig Anlass zur Hoffnung, dass sich etwas für betreuungsbedürftige Personen und Betreuungspersonen ändert.“
„Freies-Mitarbeiter-Modell“ als Lösung
Eine Lösung kann das Freie-Mitarbeiter-Modell für Betreuungspersonen aus dem EU-Ausland sein. Diese würden in dem Modell von einer Agentur entsandt und sind dadurch arbeitnehmerähnlich in den Herkunftsländern sozialversichert oder melden in Deutschland ein Gewerbe an. Dadurch erbringen die Betreuungspersonen die Betreuungsdienstleistungen als selbstständige Unternehmer auf eigene Rechnung. Mit diesem Modell besteht weitgehende Flexibilität für beide Seiten bei abgesicherten rechtlichen Bedingungen.
Stefan Lux rät weiter dazu, dass Seniorinnen und Senioren nur eine Betreuungsagentur auswählen sollten, die ein rechtssicheres Modell garantieren könnten. So sei es bei Betreuungspersonen aus dem Nicht-EU-Ausland wie aus der Ukraine, Weißrussland oder Georgien der Fall, dass deren Beschäftigung praktisch immer illegal ist. Auch wenn vermeintlich günstige Preise locken, kann es dann sehr schnell Ärger mit dem Zoll und den Finanzbehörden geben. Am besten sollten daher ausschließlich Betreuungspersonen aus der Europäischen Union eingesetzt werden.
Quelle: OpenPR | Photo by CDC on Unsplash