Viele wissen es nicht – ein Treppenlift muss kein Luxus sein
Wenn das Treppensteigen zur täglichen Herausforderung wird, kann ein Treppenlift eine enorme Erleichterung sein. Doch viele Seniorinnen und Senioren schrecken vor den hohen Anschaffungskosten zurück. Was viele nicht wissen: Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann einen Treppenlift-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse erhalten. Damit wird ein Treppenlift deutlich erschwinglicher – und oft erst möglich. Dieser Artikel erklärt, wie das funktioniert und worauf Sie achten müssen.
Wer bekommt den Zuschuss? – Pflegegrad ist Voraussetzung
Die wichtigste Bedingung: Es muss ein Pflegegrad von 1 bis 5 vorliegen. Wer also bereits Leistungen von der Pflegekasse bezieht, hat gute Chancen. Falls noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, kann dieser formlos bei der Pflegekasse beantragt werden. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes prüft dann den Bedarf.
Wie viel Geld gibt es?
Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt bis zu 4.180 Euro pro Person mit Pflegegrad. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen im gleichen Haushalt – zum Beispiel Ehepartner – kann sich der Betrag addieren:
- Zwei Personen → bis zu 8.360 Euro
- Vier Personen → maximal 16.720 Euro
Wichtig: Der Zuschuss wird einmalig gewährt und kann nicht für Reparaturen oder spätere Erweiterungen verwendet werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, also Umbauten, die den Alltag in den eigenen vier Wänden erleichtern. Ein Treppenlift gehört ausdrücklich dazu – aber nur, wenn er den Pflegebedürftigen direkt betrifft.
Weitere Bedingungen:
- Der Lift muss im Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person eingebaut werden.
- Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen oder deutlich erleichtern.
So funktioniert die Antragstellung – Schritt für Schritt
Damit der Zuschuss auch wirklich ausgezahlt wird, muss der Antrag vor dem Einbau des Treppenlifts gestellt und genehmigt werden. Der Ablauf im Überblick:
- Kostenvoranschlag bei einem Treppenlift-Anbieter einholen
- Antrag bei der Pflegekasse stellen (formlos reicht oft – am besten schriftlich)
- Genehmigung abwarten – erst nach schriftlicher Zusage dürfen Sie den Lift beauftragen
- Einbau durchführen lassen, Rechnung einreichen – dann erfolgt die Auszahlung
Achtung: Wer ohne Genehmigung baut, geht leer aus!
Noch mehr Förderung: Zuschüsse von der KfW
Zusätzlich zur Pflegekasse gibt es weitere Möglichkeiten, die Kosten zu senken. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Programm 455-B Zuschüsse von bis zu 6.250 Euro für barrierefreies Wohnen. Auch zinsgünstige Kredite sind möglich. Diese Förderung kann mit dem Pflegekassen-Zuschuss kombiniert werden* wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Tipp: Viele Förderprogramme sind schnell ausgeschöpft – informieren Sie sich frühzeitig.
Fazit: Antrag stellen lohnt sich
Ein Treppenlift bedeutet mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag. Dank der Pflegekasse und möglicher Zusatzförderungen muss das keine unerschwingliche Investition sein. Wer einen Pflegegrad hat, sollte unbedingt prüfen, ob ein Anspruch besteht. Der Aufwand für den Antrag ist überschaubar – der Nutzen ist groß.
Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, einem Pflegestützpunkt oder holen Sie sich Unterstützung bei einer Verbraucherzentrale. Oft reicht schon ein Anruf, um den ersten Schritt zu machen.
Bild: RR Treppenlifte GmbH / mit KI bearbeitet