Donnerstag , 28 März 2024

Die Pflegetagegeldversicherung – sorgenfrei zum ausreichenden Pflegegeld?

Von Thomas Freud, meinepflegeversicherung.com

Laut Gesundheitsexperten und Analysten soll die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland bis zum Jahr 2050 auf etwa 4 Millionen Menschen ansteigen. Bereits heute kann der gesetzliche Schutz im Pflegefall nur etwa die Hälfte der Kosten decken. Mit einer Pflegetagegeldversicherung lässt sich das eigene Pflegegeld aufstocken, und das auch noch steuerlich gefördert.

Sobald eine Pflegebedürftigkeit gesichert nachgewiesen wurde, wird die private Pflegetagegeldversicherung aktiv. Der große Vorteil: sie zahlt einen zuvor vereinbarten Leistungsbetrag stets zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen und unabhängig von den tatsächlichen Kosten für jeden Pflegetag aus.

Eine Pflegetagegeldversicherung funktioniert nach einer so genannten „kapitaldeckenden Kalkulation“, wie sie beispielsweise auch bei privaten Krankenversicherungen angewandt wird. Bei dieser Methode wird die Zahlung an den Versicherten durch die Erträge des Kapitals der Versicherungsgesellschaft bestritten, die Kalkulation der Pflegetagegeldversicherung ist also durch das Kapital gedeckt.

Der steuersparende Effekt ist ebenfalls nicht zu verachten. So sieht der Gesetzgeber für Sonderausgaben wie beispielsweise Vorsorgeaufwendungen jährlich einen steuerlich absetzbaren Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte und bis zu 2.800 Euro für Selbstständige vor.

Tarifmodelle beachten

Es gibt zwei verschiedene Tarife: gestaffelte oder flexible Tarife. Beim gestaffelten Tarif kann der Versicherte die Höhe des Tagegeldes lediglich für die höchste Pflegestufe III festlegen. Die niedrigeren Stufen I und II werden vom jeweiligen Anbieter gestaffelt festgelegt. Bei flexiblen Tarifen kann der Versicherte hingegen die Höhe des Pflegetagegelds in jeder einzelnen Stufe selbstständig bestimmen. So ist beispielsweise eine 100%ige Auszahlung des Pflegetagegelds bereits in Pflegestufe I möglich, sowie optional auch eine Versicherung der Pflegestufe 0.

Menschen mit der Pflegestufe 0 sind vor allem in ihrem Alltagsleben eingeschränkt und haben einen erhöhten Betreuungsaufwand. Die „klassischen“ Pflegestufen I, II und III richten sich nach der körperlichen Pflegebedürftigkeit: Erheblich, schwer oder schwerst pflegebedürftig.

Bei der Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe ist die Hilfsbedürftigkeit der Person in verschiedenen Bereichen wie Mobilität, Körperpflege oder Ernährung maßgeblich. In Stufe I sind mindestens einmal täglich zwei Tätigkeiten, in Stufe II mindestens dreimal täglich Hilfe zu verschiedenen Tageszeiten sowie in Stufe III Hilfe rund um die Uhr ntowednig. Hinzu kommen bei allen drei Pflegestufen mehrmals wöchentlich notwendige hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen.

Der „Pflege-Bahr“ – nicht für jeden geeignet

Ähnlich der Riesterverträge bei der privaten Rentenzusatzversicherung wird seit 2013 auch die private Pflegetagegeldversicherung finanziell gefördert. Der sogenannte „Pflege-Bahr“ bezuschusst die Absicherung des eigenen Pflegerisikos mit fünf Euro monatlich, gebunden an gewisse persönliche Mindestleistungen (in der Regel 10 Euro monatlicher Mindestbeitrag des Versicherten).

Jüngere Menschen profitieren vom günstigen Einstiegsbeitrag, ältere Semester vor allem von der nicht vorhandenen Gesundheitsprüfung und dem Wegfall erhöhter Risikoprämien bei bestehenden Vorerkrankungen.

Die Stiftung Warentest veröffentlichte im Frühjahr 2013 die Testergebnisse des großen Pflegeversicherungs-Pflegetagegeldtarife-Tests. Bezüglich der geförderten Tarife erwies sich die Versicherungsleistung als nicht ausreichend, „um die Lücken im Versorgungsfall zu schließen“, so die Stiftung. Im eingetretenen Pflegefall müssten Kunden die Beiträge weiter zahlen, was sich bei der Pflegestufe null kaum noch rechnen würde. Pflegetagesgeldversicherungen könnten sich laut Stiftung Warentest „auf Dauer nur Wohlhabende“ leisten, wollten sie die komplette Versorgungslücke ausgleichen. Vor allem, weil die Versicherer die Beiträge weiter erhöhen dürften.

Die richtige Versicherung finden

Ein ausführlicher Vergleich ist daher dringend geboten. Neben der Möglichkeit einer persönlichen Beratung bei unabhängigen Versicherern bieten zahlreiche Vergleichsportale hierzu ihre Dienste an. Zudem können Probeanträge bei verschiedenen Anbietern gestellt werden.

Stiftung Warentest bezeichnet die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich als „Teilkasko-Schutz“. Demnach liegt es wohl an jedem selbst, entsprechend seiner Möglichkeiten, etwas zur Absicherung seiner Pflege im Alter beizutragen. Und dies möglichst früh.

Ausführliche Infos rund um dieses Thema unter www.meinepflegeversicherung.com

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